Tang Soo Do (TSD) als eine eigenständige Stilrichtung gibt es seit 1996 im Deutschen Karateverband e.V. (DKV). Das heißt, für alle Vereine und deren Mitglieder, die dem DKV und somit den angegliederten Landesverbänden, z.B. dem Bayrischen Karatebund , angehören, gelten die Statuten und Richtlinien, und dementsprechend die Stilrichtungsordnung des DKV.

Durch die Mitgliedschaft im DKV besitzt jedes Mitglied unserer Stilrichtung einen DKV-Ausweis - Stilrichtung TSD, in den jede Gürtelprüfung eingetragen wird.
Es wird unterschieden zwischen Farbgürtel - und Danprüfungen. Die erste Gruppe wird dem jeweiligen Landesverband gemeldet, die zweite Gruppe dem Bundesverband (DKV).

Die Prüfungsabnahme erfolgt auf der Basis der Verfahrensordnung DKV und der Prüfungsordnung TSD . Sie darf nur von lizenzierten Prüfern abgenommen werden.

Bei den Prüfern wird im DKV zwischen A-, B- und C-Prüfern unterschieden. Farbgürtelprüfungen dürfen von den Prüfern der Gruppen C und B durchgeführt werden. Die Abnahme von Danprüfungen darf nur durch Prüfer der Gruppe A erfolgen.

Die Prüferlizenzen der Gruppen C und B haben nur auf Landesebene Gültigkeit, die A-Prüferlizenzen gelten im gesamten Bundesgebiet. Während die Anmeldung zur Abnahme von Farbgürtelprüfungen durch bzw. über den Verein erfolgt , muß die Anmeldung zu Danprüfungen mit einem Antrag Danprüfung TSD der DKV - Geschäftsstelle gemeldet werden.

Zur Einhaltung der Qualität auch auf einem international hohen Niveau wurde der Ausschuß Prüfungswesen eingerichtet und die Prüfungsordnung TSD verbindlich herausgegeben.

Für die Aufnahme von Mitgliedern mit Budoerfahrung in Vereine, die dem DKV oder den Landesverbänden angehören, gelten nachfolgende Regeln:

a. Ehemalige Tang Soo Do Aktive werden mit ihrem gegenwärtigen Tang Soo Do - Rang übernommen, der vom Budoka allerdings nachgewiesen werden muß. Bei der Prüfung zum nächsthöheren Gürtel werden sämtliche Vorkenntnisse im Bezug auf Grundschule, Hyong und Nullkontakt-Techniken gemäß der bereits genannten Prüfungsordnung überprüft. Gleiches gilt für die Erlangung von stilrichtungsspezifischen Lizenzen.

b. Stilrichtungsfremde Übernahmen erfolgen nur auf Probe. Dies bedeutet, die zu übernehmenden Personen erhalten den äquivalenten Tang Soo Do - Rang erst, wenn sie eine Übernahmeprüfung gemäß genannter Prüfungsordnung erfolgreich abgelegt haben.
Dieser Test muß spätestens ein Jahr nach dem Eintritt des Budoka erfolgt sein. Nach Ablauf der Frist ohne Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Graduierungen. Lizenzen werden in der Probezeit grundsätzlich nicht vergeben.
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