Tang Soo Do (TSD) als eine eigenständige Stilrichtung gibt es seit 1996 im
Deutschen Karateverband e.V. (DKV).
Das heißt, für alle Vereine und deren Mitglieder, die dem DKV und somit den
angegliederten Landesverbänden, z.B. dem
Bayrischen Karatebund , angehören, gelten die Statuten und Richtlinien, und
dementsprechend die Stilrichtungsordnung des DKV.
Durch die Mitgliedschaft im DKV besitzt jedes Mitglied unserer Stilrichtung einen
DKV-Ausweis - Stilrichtung TSD, in den jede
Gürtelprüfung eingetragen wird.
Die Prüfungsabnahme erfolgt auf der Basis der Verfahrensordnung DKV und der
Prüfungsordnung TSD . Sie darf nur von lizenzierten Prüfern abgenommen werden.
Bei den Prüfern wird im DKV zwischen A-, B- und C-Prüfern unterschieden.
Farbgürtelprüfungen dürfen von den Prüfern der Gruppen C und B
durchgeführt werden. Die Abnahme von Danprüfungen darf nur durch
Prüfer der Gruppe A erfolgen.
Die Prüferlizenzen der Gruppen C und B haben nur auf Landesebene Gültigkeit,
die A-Prüferlizenzen gelten im gesamten Bundesgebiet. Während die Anmeldung zur
Abnahme von Farbgürtelprüfungen durch bzw. über den Verein erfolgt ,
muß die Anmeldung zu Danprüfungen mit einem
Antrag Danprüfung TSD der DKV - Geschäftsstelle gemeldet werden.
Zur Einhaltung der Qualität auch auf einem international hohen Niveau
wurde der Ausschuß
Prüfungswesen eingerichtet und die
Prüfungsordnung TSD
verbindlich herausgegeben.
Für die Aufnahme von Mitgliedern mit Budoerfahrung in Vereine, die dem DKV oder den
Landesverbänden angehören, gelten nachfolgende Regeln:
a. Ehemalige Tang Soo Do Aktive werden mit ihrem gegenwärtigen
Tang Soo Do - Rang übernommen, der vom Budoka allerdings nachgewiesen werden muß.
Bei der Prüfung zum nächsthöheren Gürtel werden sämtliche
Vorkenntnisse im Bezug auf Grundschule, Hyong und Nullkontakt-Techniken gemäß
der bereits genannten Prüfungsordnung überprüft. Gleiches gilt für die
Erlangung von stilrichtungsspezifischen Lizenzen.
b. Stilrichtungsfremde Übernahmen erfolgen nur auf Probe. Dies bedeutet, die zu
übernehmenden Personen erhalten den äquivalenten Tang Soo Do - Rang erst,
wenn sie eine Übernahmeprüfung gemäß genannter Prüfungsordnung
erfolgreich abgelegt haben.
Es wird unterschieden zwischen Farbgürtel - und Danprüfungen. Die erste Gruppe
wird dem jeweiligen Landesverband gemeldet, die zweite Gruppe dem Bundesverband (DKV).
Dieser Test muß spätestens ein Jahr nach dem Eintritt des Budoka erfolgt sein.
Nach Ablauf der Frist ohne Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über
die Graduierungen. Lizenzen werden in der Probezeit grundsätzlich nicht vergeben.